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Eine Chance... ... auf erfülltes Leben, ...weil Sie es sich wert sind! Sich beraten zu lassen, heißt - sich ausreden können
- selbst bestimmen, was ich sagen möchte und was nicht
- sich jederzeit zurückziehen können
- gemeinsam Schweres überwinden
- Angst haben dürfen
- meine Gefühle zulassen können
- mein Tempo im Beratungsprozess selbst bestimmen
- sein dürfen, wie ich wirklich bin
- meine Lebensqualität optimieren
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden!
Mark Twain
Lebens- und Sozialberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe (§ 119 GewO 1994). Die Zugangsvoraussetzungen sind in der Lebens- und Sozialberater-Verordnung, BGBl. Nr. II 140/2004; BGBl. Nr. II 112/2006 geregelt. LebensberaterInnen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (§ 119 Abs. 4 GewO).
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